Fragen

Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?

Damit eine logopädische Behandlung begonnen werden kann, muss vorab eine ärztliche Untersuchung erfolgen (z.B bei einem HNO-Arzt, Phoniater, Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Kieferorthopäde, Hausarzt, Neurologe, Internist).

Empfiehlt der behandelnde Arzt eine logopädische Behandlung, stellt er Ihnen eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus.

Diese bringen Sie dann zur ersten Therapiestunde mit.

Je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung legt der Arzt die Therapiedauer (30 oder 45 oder 60 Minuten) und die Therapiefrequenz (1x bis mehrmals wöchentlich) fest.

„Das Verständlichste an der Sprache ist nicht das Wort selber, sondern Ton, Stärke, Modulation, Tempo, kurz - die Musik hinter den Worten, die Leidenschaft hinter dieser Musik, die Person hinter dieser Leidenschaft: alles also, was nicht geschrieben werden kann“

(Nietzsche)

Wer trägt die Kosten der Therapie?

Für Kinder unter 18 Jahren fallen keinerlei Kosten an.

Erwachsene zahlen eine Verordnungsgebühr von 10,00€ plus einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes.

Falls Sie eine Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse vorlegen können, wird in diesem Fall Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten komplett übernehmen.

Als privat versicherter Patient sollten Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der erstattungsfähigen Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife erkundigen und vor Therapiebeginn bei Ihrer Logopädin die Höhe der anfallenden Kosten erfragen.